Zusammenfassung
Die Verordnung regelt EU‑Marktordnungsmaßnahmen im Weinsektor, legt Förderbedingungen für Absatz, Umstrukturierung und Investitionen fest und definiert Sekt‑Bezeichnungen mit geschützter Ursprungsbezeichnung.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/5/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 05.12.2016
- Die Verordnung führt EU‑Marktordnungsmaßnahmen für den Weinsektor ein und legt die rechtlichen Grundlagen für Förderprogramme fest.
- Anträge für Förderungen werden beim Bundesminister eingereicht, dann von den zuständigen Landwirtschaftskammern geprüft und schließlich von der AMA ausbezahlt.
- Förderfähige Maßnahmen umfassen Absatzförderung (z. B. Werbung im Drittland), Umstrukturierung/Umstellung von Rebflächen und Investitionen in Anlagen wie Gärungs‑ und Klärtechnik.
- Für Neuanpflanzungen gelten feste Antragsfristen (15. Jänner bis 15. Februar); Wiederbepflanzungen können das ganze Jahr über gestellt werden, jedoch nur bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Rodung.
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