Zusammenfassung
Die 5. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 ersetzt die bisherige Anlage 1 durch eine neue Liste von Risikogebieten, die ab dem 7. Dezember 2016 gelten.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/6/2016XXV
Gesundheit
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die bisherige Anlage 1 der Geflügelpest‑Verordnung wird vollständig durch die neue Anlage 1 ersetzt.
- Die Verordnung tritt am 7. Dezember 2016 in Kraft.
- Gebiete mit erhöhtem Risiko werden nach drei Kriterien unterschieden: hohe Geflügeldichte, Nähe zu Schlachthöfen und Lage an Gewässern.
- Für die meisten Bundesländer liegen derzeit keine Gebiete mit erhöhtem Risiko vor; nur Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg enthalten konkrete Bezirke bzw. Gemeinden.
Dokumente (PDFs)
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