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5. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 – neue Risikogebiete
Verordnung vom 06.12.2016

Zusammenfassung

Die 5. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 ersetzt die bisherige Anlage 1 durch eine neue Liste von Risikogebieten, die ab dem 7. Dezember 2016 gelten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/6/2016XXV
Gesundheit
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Die bisherige Anlage 1 der Geflügelpest‑Verordnung wird vollständig durch die neue Anlage 1 ersetzt.
  • Die Verordnung tritt am 7. Dezember 2016 in Kraft.
  • Gebiete mit erhöhtem Risiko werden nach drei Kriterien unterschieden: hohe Geflügeldichte, Nähe zu Schlachthöfen und Lage an Gewässern.
  • Für die meisten Bundesländer liegen derzeit keine Gebiete mit erhöhtem Risiko vor; nur Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg enthalten konkrete Bezirke bzw. Gemeinden.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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