Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die Stundenlöhne für Heimarbeiter in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest. Sie tritt für alle Aufträge ab dem 1. Jänner 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2016XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Festlegung spezifischer Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten in der Schifflistickerei.
- Der Geltungsbereich ist räumlich auf das Bundesland Vorarlberg begrenzt.
- Die Regelung gilt für Auftraggeber aus Industrie und Gewerbe sowie für die entsprechenden Heimarbeiter.
- Es wird ein prozentualer Zuschlag für die Bearbeitung von schwarzer und marineblauer Ware gewährt.
Dokumente (PDFs)
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