Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 09.12.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 legt den Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest und erhöht ihn von 1 720 € auf 1 729 €.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2016XXV
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 09.12.2016
- Die Verordnung legt einen gesetzlichen Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest.
- Der Tarif wird von 1 720 € auf 1 729 € pro Monat (bzw. pro relevante Bezugsgröße) erhöht.
- Die Festsetzung erfolgt nur, wenn in dem betreffenden Wirtschaftszweig kein gültiger Kollektivvertrag existiert.
- Das Bundeseinigungsamt handelt auf Grundlage von § 22 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz.
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