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Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung von Pensionist/inn/en (Kalenderjahr 2015)
Verordnung vom 12.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Beiträge der Krankenversicherung für Pensionist/inn/en im Jahr 2015 auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden, basierend auf einem gesetzlich definierten Aufteilungsschlüssel.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/12/2016XXV
Gesundheit
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2015 Außer Kraft ab 31.12.2015
  • Die Verordnung basiert auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.
  • Sie legt den Aufteilungsschlüssel für das Kalenderjahr 2015 fest, also die Prozentanteile, mit denen die Beiträge der Pensionist/inn/en auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden.
  • Die größten Anteile erhalten die regionalen Gebietskrankenkassen – z. B. 20,61066 % für die Wiener Gebietskrankenkasse und 21,83895 % für die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse.
  • Kleinere Betriebskrankenkassen erhalten nur sehr geringe Anteile, z. B. 0,00475 % für die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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