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Änderung der Verordnung für elektronische Rechnungen – Qualifizierte Signatur und Siegel
Verordnung vom 13.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 382/2016 ergänzt die Anforderungen an elektronische Rechnungen: Sie müssen künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein, basierend auf der EU‑Verordnung eIDAS.
Bundesministerium für Finanzen12/13/2016XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Elektronische Rechnungen müssen künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein.
  • Die Definition der qualifizierten Signatur und des Siegels richtet sich nach Art. 3 Nr. 12 bzw. Nr. 27 der EU‑Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS).
  • Die Änderung dient der Harmonisierung der österreichischen E‑Rechnungs‑Praxis mit dem EU‑Standard und soll die Rechtssicherheit bei elektronischen Geschäftsprozessen erhöhen.
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Schelling Johann Georg, Dr.

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Bundesminister für Finanzen
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