Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2017 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zahlen müssen – 253 €, 355 € bzw. 377 € je nach Unternehmensgröße.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2016XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017 Außer Kraft ab 31.12.2017
- Die Verordnung basiert auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
- Für das Kalenderjahr 2017 beträgt die Ausgleichstaxe pro Person 253 € monatlich bei Unternehmen mit 25‑99 Beschäftigten.
- Bei 100‑399 Beschäftigten liegt die monatliche Taxe bei 355 € pro Person.
- Für Betriebe mit 400 oder mehr Beschäftigten beträgt die Taxe 377 € pro Monat und Person.
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