Zusammenfassung
Die Verordnung ändert den Ökostrom‑Einspeisetarif für 2017, präzisiert die Berufsbezeichnung von Ziviltechnikern und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Jänner 2017 fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/16/2016XXV
Energie
Schwerpunkte
- Der Einspeisetarif für das Antragsjahr 2017 wird auf 7,91 Cent/kWh festgelegt; die bisherige Angabe von 8,24 Cent/kWh wird durch ein Semikolon getrennt.
- Die Bezeichnung "Ziviltechniker" wird erweitert zu "nicht an der Ausführung der Anlage beteiligter Ziviltechniker oder Ingenieurbüros des einschlägigen Fachgebietes", um die Qualifikation der prüfenden Fachleute klarer zu regeln.
- Ein neuer Absatz (2) legt fest, dass die Änderungen in § 5 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 am 1. Jänner 2017 in Kraft treten; gleichzeitig wird die ÖSET‑VO 2012 zum 31. Dezember 2015 aufgehoben, bleibt aber für Vorgänge bis zu diesem Datum anwendbar.
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