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Ökostromförderbeitragsverordnung 2017 – Festlegung des Förderbeitrags und der Netzentgelte
Verordnung vom 16.12.2016

Zusammenfassung

Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2017 legt den Förderbeitrag für Ökostrom auf 26,80 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Netzentgelte für das Jahr 2017. Sie tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/16/2016XXV
Umwelt
Energie

Schwerpunkte

  • Der Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2017 wird auf 26,80 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgesetzt.
  • Für das Jahr 2017 werden die Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelte je Netzebene genau definiert, z. B. 1,394 €/kW für Netzebene 1 und 0,020 Cent/kWh für das Netzverlustentgelt auf derselben Ebene.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und ersetzt die Ökostromförderbeitragsverordnung 2016, die bis zum 31. Dezember 2016 gültig war.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
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