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Neuregelung der Aufsichtsbezirke und des Wirkungsbereichs der Arbeitsinspektorate
Verordnung vom 19.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 400/2016 ändert die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate: Sie führt einen Kurztitel ein, ergänzt regionale Bezeichnungen, richtet neue Außenstellen ein und erweitert die Zuständigkeit für Bauarbeiten bis 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Ein Kurztitel und die Abkürzung "(Verordnung Arbeitsinspektorate – AiatV)" werden eingeführt, um die Verordnung leichter referenzieren zu können.
  • In § 1 werden Klammerausdrücke ergänzt, die die einzelnen Aufsichtsbezirke mit klaren geografischen Bezeichnungen (z. B. Wien Ost, Wien West) versehen.
  • Veraltete Formulierungen, wie die Aufzählung der Wiener Gemeindebezirke im ersten Aufsichtsbezirk, werden gestrichen.
  • Vier neue Außenstellen des Arbeitsinspektorats werden eingerichtet: Wels (Sitz in Linz), Leoben (Sitz in Graz), Lienz (Sitz in Innsbruck) und Krems (Sitz in St. Pölten).
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

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