Zusammenfassung
Regelung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von automatisierten Fahrsystemen und Assistenzsystemen in Österreich.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/19/2016XXV
Verkehr
Wirtschaft
Informatik
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.12.2016
- Assistenzsysteme dürfen entweder in Serienfahrzeugen oder zu Testzwecken eingesetzt werden.
- Für Testfahrten auf öffentlichen Straßen ist ein umfassender Versicherungsnachweis und eine behördliche Genehmigung erforderlich.
- Der Fahrer bleibt stets verantwortlich und muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen.
- Testfahrzeuge müssen mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet sein, um Unfälle rekonstruieren zu können.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.