Zusammenfassung
Die Verordnung 412/2016 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie fügt neue AMS‑Standorte in Bruck an der Leitha und Tulln hinzu, streicht Gerasdorf bei Wien aus einer Zuständigkeitsliste und fasst die Änderungen in einem neuen § 18 zusammen, der am 1. Jänner 2017 gilt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/21/2016XXV
Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017
- Ein neuer AMS‑Standort wird für Bruck an der Leitha (Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, Gemeinde Bruckneudorf) eingerichtet.
- Die Formulierung „und die Gemeinde Gerasdorf bei Wien“ wird aus dem entsprechenden Unterpunkt gestrichen.
- Ein neuer AMS‑Standort wird für Tulln (Verwaltungsbezirk Tulln) eingerichtet.
- Ein neuer Paragraph 18 fasst die Änderungen von § 3 Z 3 lit. c, l und r zusammen und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2017 fest.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.