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Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (Verordnung 412/2016)
Verordnung vom 21.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 412/2016 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie fügt neue AMS‑Standorte in Bruck an der Leitha und Tulln hinzu, streicht Gerasdorf bei Wien aus einer Zuständigkeitsliste und fasst die Änderungen in einem neuen § 18 zusammen, der am 1. Jänner 2017 gilt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/21/2016XXV
Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2017
  • Ein neuer AMS‑Standort wird für Bruck an der Leitha (Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, Gemeinde Bruckneudorf) eingerichtet.
  • Die Formulierung „und die Gemeinde Gerasdorf bei Wien“ wird aus dem entsprechenden Unterpunkt gestrichen.
  • Ein neuer AMS‑Standort wird für Tulln (Verwaltungsbezirk Tulln) eingerichtet.
  • Ein neuer Paragraph 18 fasst die Änderungen von § 3 Z 3 lit. c, l und r zusammen und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2017 fest.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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