Änderung der Satzung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 21.12.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 413 vom 20. Dezember 2016 ändert die Satzung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen: Das Wort „berufsorientierten“ wird aus § 1 lit. a gestrichen und Ziffer 1 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/21/2016XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Wort „berufsorientierten“ wird aus § 1 lit. a zweimal entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Ziffer 1 tritt mit dem 1. Jänner 2017 in Kraft.
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft Änderungen an der Satzung vorzunehmen.
- Die Änderungen gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privater Bildungseinrichtungen, die unter den Kollektivvertrag fallen.
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