Zusammenfassung
Diese Verordnung legt fest, wie hoch der monatliche Grundbetrag für Soldaten bei Auslandseinsätzen im Vergleich zu ihrem regulären Gehalt ausfällt. Die Höhe wird anhand eines Prozentsatzes bestimmt, der je nach Dienstgrad variiert.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/30/2016XXV
Verteidigung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017 (Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung.)
- Festlegung der monatlichen Entschädigung für Soldaten im Auslandseinsatz.
- Die Höhe der Entschädigung wird als Prozentsatz des regulären Gehaltes berechnet.
- Die Sätze variieren je nach Dienstgrad, Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe.
- Für nicht direkt genannte Dienstgrade gilt die Regelung des gleichwertigen Ranges.
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