Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Februar 2016 ergänzt die Herkunftsstaaten‑Verordnung um fünf neue sichere Herkunftsländer und korrigiert den Namen „Kroatien“ zu „Mongolei“. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung.Bundesministerium für Inneres2/16/2016XXV
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
In Kraft ab 16.02.2016
- In Ziffer 3 von § 1 wird das Wort „Kroatien“ durch „Mongolei“ ersetzt.
- In Ziffer 7 von § 1 wird das Satzzeichen von einem Punkt zu einem Strichpunkt geändert.
- Ziffern 8‑12 von § 1 fügen fünf neue sichere Herkunftsstaaten ein: Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien.
- In § 2 wird Absatz 4 eingefügt, der festlegt, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung wirksam werden.
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