Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen, legt Melde‑ und Dokumentationspflichten fest und definiert Sanktionen bei Verstößen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/17/2016XXV
Umwelt
Handel
Fischerei
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur, die unter die EU‑Vermarktungsnormen oder Mindestgrößen fallen.
- Kontrollen dürfen bereits während der zollamtlichen Überwachung stattfinden, wenn die Produkte den EU‑Normen entsprechen.
- Auf Rechnungen, Lieferscheinen und Transportpapieren müssen Art, Fanggebiet, Menge, KN‑Code, Frische‑ und Größenklassen sowie ggf. die Mindestgröße angegeben werden.
- Kleine Mengen, die direkt vom Fischereifahrzeug an den Endverbraucher verkauft werden und einen festgelegten Schwellenwert nicht überschreiten, sind von den Vorgaben ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
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