<!--[0-->Verordnung zur Stärkung der Antibiotika‑Meldepflicht und Anpassung von Apotheken‑ und Tierarzt‑Regelungen (2016)<!--]-->
Verordnung zur Stärkung der Antibiotika‑Meldepflicht und Anpassung von Apotheken‑ und Tierarzt‑Regelungen (2016)
Verordnung vom 08.01.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 2016 ändert drei Rechtsgrundlagen: Sie führt eine Voll‑Erhebung der Veterinär‑Antibiotika‑Mengen ein, erweitert meldepflichtige Apotheken und legt neue Dokumentations‑ und Datenschutzpflichten für Tierärzte fest. Alle Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2016.
Bundesministerium für Gesundheit1/8/2016XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Alle in Österreich tätigen Hersteller, Zulassungsinhaber und Arzneimittel‑Großhändler müssen künftig die Mengen an vertriebenen Antibiotika vollständig erfassen (Voll‑Erhebung).
  • Die meldepflichtigen Stellen werden auf öffentliche Apotheken, die Veterinär‑Apotheke der Tierärztlichen Universität Wien und die Apotheken des Bundesheeres ausgeweitet.
  • Datensatzbeschreibungen müssen zusätzlich den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 entsprechen.
  • Bündler übernehmen die Aufgabe, Pflichtmeldungen von Tierärzten zu sammeln, zu verarbeiten und als Jahresmeldung weiterzuleiten.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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