Ergänzung der Listen für rezeptpflichtige Human‑ und Veterinärarzneimittel (2016)
Verordnung vom 10.03.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 erweitert die Rezeptpflichtverordnung um zahlreiche neue Human‑ und Veterinärarzneimittel und führt eine Ausnahme für das Notfallpräparat R 98 ein.Bundesministerium für Gesundheit3/10/2016XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Liste der Humanarzneimittel (Anlage A, Teil 1 und Teil 2) um zahlreiche neue Wirkstoffe, z. B. Stammzellentherapie, AFAMELATONID oder IBRUTINIB.
- Einige bereits gelistete Arzneimittel werden korrigiert oder gestrichen, etwa Ephedrin (RACEPHEDRIN) wird gestrichen und Levonorgestrel sowie Ulipristal erhalten neue Kennzeichnungen.
- Ein Ausnahmetatbestand wird für das Präparat R 98 eingeführt, das zur Notfallkontrazeption freigestellt wird.
- Die Liste der Veterinärarzneimittel (Anlage B, Teil 2) wird um weitere Substanzen wie AFOXOLANER, Ameisensäure oder CEFOVECIN ergänzt.
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