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Änderung der Tierhaltungsverordnung – neue Vorgaben für Schlittenhunde, Katzen & Tauben
Verordnung vom 24.03.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 ändert die Tierhaltungsverordnung: Sie erlaubt Ausnahmen bei technischen Innovationen, legt neue Fristen für Schlittenhund‑Boxen und Taubenhaltung fest und führt Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ein.
Bundesministerium für Gesundheit3/24/2016XXV
Tierschutz

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erlaubt Abweichungen von den bisherigen Mindestanforderungen, wenn neue technische Ausrüstungen von einer Fachstelle als tierschutzkonform bestätigt wurden.
  • Die Änderungen treten mit dem 1. April 2016 in Kraft und gelten für die neu eingefügten Absätze sowie die Anlagen 1 und 2.
  • Für bereits genutzte Boxen für Schlittenhunde gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016; Tauben‑Haltungsanforderungen gelten ab dem 1. Jänner 2017.
  • Die neuen technischen Vorgaben für Boxen von Schlittenhunden umfassen Mindestgrößen, wasserdichtes Material, Belüftung, rutschfeste Liegeflächen und Zeitlimits von maximal neun Stunden nachts bzw. drei Stunden tagsüber.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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