Zusammenfassung
Diese Verordnung aktualisiert die Regeln für Elektro- und Elektronikgeräte, um den Einsatz gefährlicher Stoffe zu begrenzen. Sie legt strengere Grenzwerte für Chemikalien wie Blei oder Quecksilber fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/25/2016XXV
Umwelt
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltung
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 26.03.2016 (Inkrafttreten am Tag nach der Kundmachung.)
- Verschärfung der Grenzwerte für Schwermetalle und bestimmte Chemikalien in elektronischen Geräten und deren Ersatzteilen.
- Einführung von gestaffelten Übergangsfristen für die Beschränkung bestimmter Weichmacher, wobei medizinische Geräte eine längere Frist erhalten.
- Ausnahmeregelungen für Kabel und Ersatzteile, die für die Reparatur oder Erweiterung bereits existierender Geräte verwendet werden.
- Verpflichtung für Hersteller, die Einstellung ihrer Tätigkeit offiziell über ein Register zu melden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.