BIFIE‑Erhebungsverordnung 2016 – Pflichttestungen und Datenschutzregelungen
Verordnung vom 04.04.2016Zusammenfassung
Die 6. BIFIE‑Erhebungsverordnung regelt im Jahr 2016 verpflichtende Testungen und begleitende Erhebungen an Grund‑ und Sekundarschulen, legt Datenschutzvorgaben fest und bestimmt das Inkraft‑ sowie Außerkrafttreten (4. Apr 2016 – 31. Dez 2018).Bundesministerium für Bildung und Frauen4/4/2016XXV
Wissenschaften
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Im April und Mai 2016 finden an 152 Volksschulen die IEA‑Studie PIRLS 2016 statt; im Zeitraum April‑Juni 2016 wird in etwa 1 400 Sekundarschulen die Bildungsstandards im Fach Deutsch geprüft, und im Mai 2016 werden an rund 120 Volksschulen Pilotaufgaben für Mathematik durchgeführt.
- Im Zuge der Testungen werden indirekt personenbezogene Daten zu schulischen und außerschulischen Lern‑ und Lebensbedingungen erhoben, wobei keine sensiblen Daten wie Herkunft oder Beruf der Eltern erfasst werden dürfen.
- Das BIFIE ist als Auftraggeber benannt und muss sicherstellen, dass die Daten nur indirekt personenbezogen sind; technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Zutrittsbeschränkung, Verschlüsselung) sind zu treffen, und die Daten müssen bis spätestens 31. Dezember 2018 anonymisiert werden.
- Die Mitwirkung an den in § 2 genannten Erhebungen ist für alle Schülerinnen und Schüler, die an den Testungen teilnehmen, verpflichtend.
Dokumente (PDFs)
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