Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2016/17 legt für das Schuljahr 2016/17 Höchstbeträge für die Kosten von Schulbüchern pro Schüler*in fest. Sie definiert Limits je Schulform, ein separates Religionsbuch‑Limit und Sonderregelungen für Sprachförderung und zweisprachige Schulen.Bundesministerium für Familien und Jugend4/5/2016XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jede Schulform ein maximales Budget (Limit) für die durchschnittlichen Kosten pro Schüler*in fest.
- Für die Religionsbücher wird ein separates Limit definiert, das ebenfalls nicht überschritten werden darf.
- Eltern und Schulen können Unterrichtsmittel eigener Wahl bis zu 15 % des jeweiligen Höchstbetrags zusätzlich anschaffen, solange das Gesamtlimit nicht überschritten wird.
- Für Schüler*innen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, gibt es zusätzliche Beträge für das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ (je 16,87 € bzw. 14,67 €).
Dokumente (PDFs)
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