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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmen
Verordnung vom 13.01.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Lehrlinge im Bürokaufmann/-frau-Beruf, die in Kraftfahrzeugverleihunternehmen arbeiten, einheitliche monatliche Entgelte, einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration fest. Sie tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/13/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet, betrifft Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten, und Lehrberechtigte im Beruf Bürokaufmann/-frau.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 508,60 € im ersten Lehrjahr, 726,50 € im zweiten und 1.017,10 € im dritten Lehrjahr.
  • Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehalts, fällig am 1. Juni.
  • Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts, spätestens am 1. Dezember.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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