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Änderung der Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 (83. Verordnung 2016)
Verordnung vom 19.04.2016

Zusammenfassung

Die 83. Verordnung vom 19. April 2016 ändert die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013: Sie führt eine neue Regelung für die Benützungsvergütung 2016/2017 ein, passt Jahreszahlen auf 2018 an, überarbeitet die Anlage und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Kundmachung fest.
Bundesministerium für Finanzen4/19/2016XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.04.2016
  • Ein neuer Absatz 1b zu § 6 legt die Benützungsvergütung für die Jahre 2016 und 2017 fest; die Beträge werden in der Anlage angegeben.
  • In den Absätzen 2, 4 und 5 von § 6 wird das Jahr „2016“ durch „2018“ ersetzt, um die Verordnung an das aktuelle Haushaltsjahr anzupassen.
  • Die Anlage wird sprachlich überarbeitet: Der Hinweis auf das Jahr 2015 wird zu einem generellen Verweis auf das jeweilige Kalenderjahr geändert, und die Spaltenüberschrift wird von „2015 (in Mio €)“ zu „Beträge in Mio. €“ umbenannt.
  • Ein neuer Absatz 4 zu § 9 bestimmt, dass die geänderten Bestimmungen einen Tag nach der Kundmachung (20. April 2016) in Kraft treten.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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