Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem ÖGB für das grafische Gewerbe als landesweite Satzung, die ab 1. April 2016 gilt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/20/2016XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird.
- Der Geltungsbereich umfasst alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung) in ganz Österreich.
- Die Satzung gilt für alle Arbeitgeber*innen und deren Arbeiter/innen, Lehrlinge sowie Angestellte, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag erfasst sind.
- Ausgenommen von der Satzung sind Arbeitsverhältnisse, die bereits durch einen gültigen Kollektivvertrag nach § 18 Abs. 4 ArbVG abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
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