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Änderung der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (ZLPV 2006)
Verordnung vom 26.04.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006: Sie führt neue Lizenzklassen ein, legt deren Gültigkeitsdauer fest, definiert medizinische Nachweise und ermöglicht die Anerkennung ausländischer Lizenzen. Übergangsfristen gelten bis Ende 2016.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/26/2016XXV
Sicherheit
Luftverkehr
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Zivilluftfahrt‑Scheine (z. B. Ultraleicht‑, Freiballon‑ und technische Besatzungsscheine) mit klar definierten Klassen a‑g.
  • Festlegung der Anforderungen an flugmedizinische Tauglichkeitszeugnisse und die notwendigen Flugstunden für jede Lizenzklasse.
  • Bestimmung der Gültigkeitsdauer von Scheinen (z. B. 60 Monate für Flugdienstberater, 24 Monate für andere Klassen).
  • Übergangsregelung: Inhaber bestehender Scheine dürfen diese bis zum 31. Dezember 2016 bzw. bis zum Ablauf ihres Tauglichkeitszeugnisses (30. April 2016) weiter nutzen.
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Klug Gerald, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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