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Durchführung der Kapitalabfluss-Meldungen
Verordnung vom 26.04.2016

Zusammenfassung

Regelung der elektronischen Datenübermittlung für Meldungen über Kapitalabflüsse und -zuflüsse an das Finanzministerium.
Bundesministerium für Finanzen4/26/2016XXV
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Europäische Union
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Datenübermittlung muss elektronisch über das FinanzOnline-Verfahren erfolgen.
  • Teilnehmer der Meldepflicht sind Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur.
  • Finanzinstitute dürfen Dienstleister wie Rechenzentren für die Datenübermittlung nutzen, müssen diese aber dem Finanzminister melden.
  • Kapitalzuflüsse aus der Schweiz oder Liechtenstein unter 50.000 Euro sind meldepflichtig, wenn sie zusammen mit anderen Zuflüssen desselben Inhabers relevant werden.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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