Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in besonders langen Verfahren (Jahre 2012‑2013)
Verordnung vom 10.04.2017Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund für 2012 € 3,387 Mio. und für 2013 € 1,147 Mio. als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Justiz4/10/2017XXV
Finanzen
Rechtswesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012 Außer Kraft ab 31.12.2013
- Der Bund zahlt nach § 47 Abs. 5 RAO eine gesonderte Pauschalvergütung für besonders lang dauernde Verfahren.
- Die Vergütung gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
- Die Pauschalvergütung bezieht sich auf Verfahren, die nach § 16 Abs. 4 RAO als überdurchschnittlich lang eingestuft werden.
- Für das Jahr 2012 beträgt die festgesetzte Gesamtsumme 3 387 370,63 Euro, für das Jahr 2013 1 147 404,79 Euro.
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