7. BIFIE‑Erhebungsverordnung – Pflicht zur Mitwirkung an Bildungs‑Erhebungen
Verordnung vom 20.04.2017Zusammenfassung
Die Verordnung regelt im Jahr 2017 die Durchführung von flächendeckenden Mathematik‑ und Englisch‑Tests sowie eines PISA‑Feldtests, macht die Teilnahme an den begleitenden Erhebungen für Schülerinnen und Schüler verpflichtend, legt Datenschutz‑ und Anonymisierungsregeln fest und ist vom 20. April 2017 bis zum 31. Dezember 2020 gültig.Bundesministerium für Bildung4/20/2017XXV
Wissenschaften
Schwerpunkte
- Im Mai 2017 finden an etwa 1 400 Sekundarstufen‑I‑Schulen flächendeckende Mathematik‑Tests statt.
- Im April 2017 wird an 252 Schulen ein Pilotprojekt für Englisch‑Aufgaben durchgeführt.
- In den Monaten April und Mai 2017 testen 43 Schulen (Sekundarstufen I und II) mit Schülerinnen und Schülern des Geburtsjahrgangs 2001 im Rahmen eines Feldtests für die PISA‑Studie 2018.
- Im Zuge der Testungen werden indirekt personenbezogene Daten zu schulischen und außerschulischen Lern‑ und Lebensbedingungen erhoben, jedoch keine sensiblen sozioökonomischen Angaben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.