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Änderung der KESt‑Verordnung für Kapitalmaßnahmen (2017)
Verordnung vom 20.04.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert den Aktienumtausch um Unternehmensaufspaltungen, regelt Investmentfonds‑Spaltungen und präzisiert die Aufteilung von Anschaffungskosten bei Einbuchungen von Wertpapieren.
Bundesministerium für Finanzen4/20/2017XXV
Steuern
Finanzwesen
Kapitalmarkt

Schwerpunkte

  • Die Definition des Aktienumtauschs wird erweitert, sodass neben Unternehmenszusammenschlüssen nun auch Unternehmensaufspaltungen und die Einbuchung von Aktien bei Abspaltungen erfasst werden.
  • Spaltungen und Verschmelzungen von Investmentfonds werden genauer geregelt, um deren steuerliche Behandlung klarzustellen.
  • Zahlungen aus Einlagenrückzahlung oder Liquidation mindern die Anschaffungskosten; übersteigen sie diese, gelten sie als Einkünfte und werden steuerpflichtig.
  • Bei der Einbuchung von Wertpapieren ohne vorherige Ausbuchung wird die Anschaffungskostenaufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder, falls nicht vorhanden, nach Stückzahl vorgenommen.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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