Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert den Aktienumtausch um Unternehmensaufspaltungen, regelt Investmentfonds‑Spaltungen und präzisiert die Aufteilung von Anschaffungskosten bei Einbuchungen von Wertpapieren.Bundesministerium für Finanzen4/20/2017XXV
Steuern
Finanzwesen
Kapitalmarkt
Schwerpunkte
- Die Definition des Aktienumtauschs wird erweitert, sodass neben Unternehmenszusammenschlüssen nun auch Unternehmensaufspaltungen und die Einbuchung von Aktien bei Abspaltungen erfasst werden.
- Spaltungen und Verschmelzungen von Investmentfonds werden genauer geregelt, um deren steuerliche Behandlung klarzustellen.
- Zahlungen aus Einlagenrückzahlung oder Liquidation mindern die Anschaffungskosten; übersteigen sie diese, gelten sie als Einkünfte und werden steuerpflichtig.
- Bei der Einbuchung von Wertpapieren ohne vorherige Ausbuchung wird die Anschaffungskostenaufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder, falls nicht vorhanden, nach Stückzahl vorgenommen.
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