Bodenbewegungsverordnung – Regelung zur Feststellung und Anpassung von Grundstücksgrenzen bei großen Bodenbewegungen
Verordnung vom 26.04.2017Zusammenfassung
Die Bodenbewegungsverordnung legt fest, wann und wie großräumige Hangabwärts‑Bodenbewegungen Grundstücksgrenzen verändern können. Sie definiert Ermittlung‑ und Messverfahren, Schwellenwerte für den Nachweis und regelt die Anpassung von Grenzen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/26/2017XXV
Geodäsie
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche großräumigen Hangabwärts‑Bodenbewegungen (mindestens 1 ha) als relevant gelten.
- Gebiete mit Verdacht auf Bodenbewegungen werden über die Digitale Katastralmappe (DKM) als Ermittlungsflächen gekennzeichnet und öffentlich einsehbar gemacht.
- In den Ermittlungsflächen müssen Verifikationsmessungen mit satellitengestützten oder hybriden Verfahren im ETRS89‑System durchgeführt werden; bei fehlendem Satellitenempfang wird an stabilen Festpunkten gemessen.
- Ein Nachweis liegt vor, wenn die Messungen Schwellenwerte von mindestens 15 cm (MGI) bzw. 10 cm (ETRS89) überschreiten; danach gelten die neuen Grenzen als rechtlich wirksam.
Dokumente (PDFs)
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