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Kaufkraftausgleich für Beamte im Ausland (Mai 2017)
Verordnung vom 12.05.2017

Zusammenfassung

Festsetzung der Prozentsätze für Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbedienstete für Mai 2017.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres5/12/2017XXV
Verwaltung
Wirtschaft
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Festlegung der Prozentsätze für den Kaufkraftausgleich im Ausland.
  • Anwendung der Regelung auf Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes.
  • Die Regelung ist spezifisch für den Monat Mai 2017 gültig.
  • Die Höhe der Zulage variiert stark je nach Dienstort (z. B. Genf oder Hongkong).
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Kurz Sebastian

ÖVP

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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