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Einführung des Schwerpunkts „Digitaler Verkauf“ in der Einzelhandelsausbildung
Verordnung vom 16.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ergänzt die Einzelhandel‑Ausbildungsordnung um den neuen Schwerpunkt „Digitaler Verkauf“ und legt Inhalte, Prüfungsregelungen sowie eine befristete Pilotphase fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Schwerpunkt „Digitaler Verkauf“ wird in die Einzelhandel‑Ausbildungsordnung aufgenommen.
  • Absatz 2a ermöglicht die ergänzende Wahl des Schwerpunkts „Digitaler Verkauf“, Absatz 2b legt die befristete Pilotphase bis zum 30. Juni 2022 fest.
  • Ziffer 16 zu § 3 Abs. 2 definiert die Kompetenzen des Einzelhandelskaufmanns/‑frau im digitalen Verkauf (z. B. Einsatz mobiler Endgeräte, Retourenmanagement).
  • Ziffer 16 zu § 4 Abs. 2 listet detaillierte Ausbildungsinhalte für den digitalen Verkauf über die Lehrjahre hinweg (z. B. Kundendatei, Nutzung von Tablets, rechtliche Grundlagen).
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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Vizekanzler
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