Zusammenfassung
Die 133. Verordnung legt die dreijährige Ausbildung und die Prüfungsanforderungen für den Lehrberuf Pflasterer/Pflasterin fest und trat am 1. Juni 2017 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Bildung
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Pflasterer/Pflasterin ist mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Das Berufsprofil umfasst 14 Kernaufgaben, darunter das Lesen von Plänen, Erdaushub, Betonarbeiten, Entwässerungsanlagen und das Verlegen von Pflastersteinen.
- Die Ausbildung fördert Schlüsselqualifikationen wie Methodenkompetenz, soziale Kompetenz, Personen‑ und Kommunikationsfähigkeiten sowie Kundenorientierung.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit und Fachgespräch).
Dokumente (PDFs)
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