<!--[0-->Einführung einer Regelung für immunologische Kastrationsmittel bei Tieren<!--]-->
Einführung einer Regelung für immunologische Kastrationsmittel bei Tieren
Verordnung vom 22.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 137/2017 ergänzt die Veterinär‑Arzneispezialitäten‑Verordnung um § 5a, der die kontrollierte Abgabe von Tierarzneimitteln zur immunologischen Kastration regelt. Die Regelung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/22/2017XXV
Gesundheit
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 5a erlaubt die Abgabe von Tierarzneimitteln zur immunologischen Kastration unter bestimmten Bedingungen.
  • Die Abgabe muss im Rahmen eines Tiergesundheitsdienstes nach § 7 Abs. 2 des Tierarzneimittelkontrollgesetzes erfolgen.
  • Die Arzneimittel dürfen nur an Tierhalter mit entsprechendem Sachkundenachweis abgegeben werden.
  • Die Freigabe wird widerrufen, wenn die in § 2 Abs. 1 Z 2‑5 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind; der Widerruf gilt ab dem ersten Tag des Folgemonats.
Image of politician Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.