<!--[0-->Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung<!--]-->
Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung
Verordnung vom 30.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln durch Heimarbeiter*innen fest. Sie definiert Arbeitszeiten pro Produkt, Stückentgelte auf Basis eines Stundenlohns von 8,07 € (bzw. 10,18 € für die Holzindustrie) und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2017.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Arbeitgeber, die Heimarbeiter*innen mit der Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln beschäftigen, sofern keine andere tarifliche Regelung besteht.
  • Für jede Produktart sind konkrete Arbeitszeiten festgelegt (z. B. Glanzbürsten 161 Minuten, Pferdebürsten 152 Minuten usw.), die als Grundlage für die Berechnung der Stückentgelte dienen.
  • Die Stückentgelte werden aus einem Stundenlohn von 8,07 € berechnet; Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie erhalten einen höheren Lohn von 10,18 € nach dem Kollektivvertrag der Holzindustrie.
  • Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter*innen einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %; bei Bereitstellung eigenen Werkzeugs erhöht sich der Zuschlag auf 20 %.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.