Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln durch Heimarbeiter*innen fest. Sie definiert Arbeitszeiten pro Produkt, Stückentgelte auf Basis eines Stundenlohns von 8,07 € (bzw. 10,18 € für die Holzindustrie) und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Arbeitgeber, die Heimarbeiter*innen mit der Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln beschäftigen, sofern keine andere tarifliche Regelung besteht.
- Für jede Produktart sind konkrete Arbeitszeiten festgelegt (z. B. Glanzbürsten 161 Minuten, Pferdebürsten 152 Minuten usw.), die als Grundlage für die Berechnung der Stückentgelte dienen.
- Die Stückentgelte werden aus einem Stundenlohn von 8,07 € berechnet; Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie erhalten einen höheren Lohn von 10,18 € nach dem Kollektivvertrag der Holzindustrie.
- Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter*innen einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %; bei Bereitstellung eigenen Werkzeugs erhöht sich der Zuschlag auf 20 %.
Dokumente (PDFs)
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