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Heimarbeitstarif für Knopfwaren (Verordnung 140/2017)
Verordnung vom 30.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 140/2017 legt einen speziellen Heimarbeitstarif für Knopfwaren fest: Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,03 € berechnet und ein zusätzlicher Zuschlag von 10 % wird gewährt. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2017
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet, bezieht sich ausschließlich auf Knopfwaren und deren Adjustierung (außer Zwirnknöpfe) und gilt für alle Auftraggeber*innen, die Heimarbeiter*innen beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,03 € berechnet.
  • Auf die berechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiter*innen einen gesonderten Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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