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Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren
Verordnung vom 30.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen in Niederösterreich fest, der einen Stundenlohn von 6,46 €, einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse vorsieht. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2017.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2017
  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Niederösterreich, politischer Bezirk Gmünd, fachlich für die Herstellung von Kunststoffhülsen, Pumpen und Portionierern sowie persönlich für alle Auftraggeber/innen, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 6,46 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiter/innen einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, also 8 % des Entgelts.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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