<!--[0-->Heimarbeitstarif für die Spielwarenherstellung<!--]-->
Heimarbeitstarif für die Spielwarenherstellung
Verordnung vom 30.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren fest: Mindeststundenlohn 8,07 €, plus 10 % Zuschlag, gültig ab 1. Mai 2017 in ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist aufgrund des Heimarbeitsgesetzes ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Heimarbeitstarif zu erlassen.
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle Arten von Spielwaren ab, sofern sie nicht bereits durch andere Tarifverträge geregelt sind.
  • Die Stückentgelte für Heimarbeiter/innen werden mit einem Mindeststundenlohn von 8,07 € berechnet.
  • Auf die berechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiter/innen einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.