Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren fest: Mindeststundenlohn 8,07 €, plus 10 % Zuschlag, gültig ab 1. Mai 2017 in ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist aufgrund des Heimarbeitsgesetzes ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Heimarbeitstarif zu erlassen.
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle Arten von Spielwaren ab, sofern sie nicht bereits durch andere Tarifverträge geregelt sind.
- Die Stückentgelte für Heimarbeiter/innen werden mit einem Mindeststundenlohn von 8,07 € berechnet.
- Auf die berechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiter/innen einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
Dokumente (PDFs)
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