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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren
Verordnung vom 30.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren. Sie legt einen Stundenlohn von 8,07 € sowie einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % fest. Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2017.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Heimarbeitstarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Auftraggeber/innen, die Heimarbeiter/innen in der Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren einsetzen.
  • Die Vergütung wird über ein Stückentgelt berechnet, das einem Stundenlohn von 8,07 € entspricht.
  • Auf das errechnete Stückentgelt erhalten die Heimarbeiter/innen einen gesonderten Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2017 in Kraft und gilt, solange er nicht durch einen neuen Heimarbeitstarif ersetzt wird.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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