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Verordnung zur Satzungs‑Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 01.06.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, sodass er bundesweit gilt und die Arbeitsbedingungen einheitlich regelt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/1/2017XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er bundesweit rechtsverbindlich wird.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle privaten Einrichtungen, deren Hauptzweck die außerbetriebliche Erwachsenenbildung ist, und gilt für ganz Österreich.
  • Ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen sowie Arbeitsverhältnisse von Praktikanten, Volontären und Personen, die im Rahmen von Sozial‑ oder Behindertenhilfe beschäftigt werden.
  • Die Satzung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft; ihre Laufzeit richtet sich nach der Geltungsdauer des zugrunde liegenden Kollektivvertrags.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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