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Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmen (2017)
Verordnung vom 12.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2017 die monatliche Vergütung für Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau bei Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 515,20 € im ersten, 736,00 € im zweiten und 1 030,30 € im dritten Lehrjahr, plus jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/12/2017XXV
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2017
  • Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und betrifft Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung ist gestaffelt: 515,20 € im ersten Lehrjahr, 736,00 € im zweiten und 1 030,30 € im dritten.
  • Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung, fällig am 1. Juni.
  • Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung, spätestens am 1. Dezember.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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