Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt das Gebiet um den Truppenübungsplatz Bruckneudorf zum Sperrgebiet, legt die Grenzen auf einer Karte fest, definiert Ausnahmen für bestimmte Wanderwege und Flächen und regelt deren temporäre Aufhebung während militärischer Übungen.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport6/26/2017XXV
Verteidigung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Das Gebiet um den Truppenübungsplatz Bruckneudorf, das die Gemeinden Winden am See, Parndorf, Jois und Bruckneudorf im Burgenland sowie Sommerein und Bruck an der Leitha in Niederösterreich umfasst, wird zum Sperrgebiet erklärt.
- Die Grenzen des Sperrgebiets werden in einer Katasterkarte im Maßstab 1 : 10 000 durch eine rote Linie dargestellt.
- Ausgenommen von der Sperrung sind (a) Fußwanderwege, die in einer Militärkarte im Maßstab 1 : 25 000 blau markiert sind, und (b) Flächen, die in den Planunterlagen rot schraffiert sind.
- Die Ausnahmen gelten nicht während Zeiten, in denen militärische Übungen die Wege und Flächen gefährden; diese Zeiten werden vom Kommandanten festgelegt und öffentlich durch Anschlag bekanntgemacht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.