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Änderung der Arbeitskostenstatistik‑Verordnung
Verordnung vom 27.06.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 166/2017 modernisiert die Arbeitskostenstatistik, definiert neue statistische Einheiten und legt fest, welche Daten Unternehmen über Löhne, Arbeitszeit und Sozialabgaben melden müssen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/27/2017XXV
Statistik
Arbeitsmarkt
Wirtschaftsdaten

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist verpflichtet, die Arbeitskostenstatistik zu erheben und Unternehmen zur Mitwirkung anzuhalten.
  • Als statistische Einheiten gelten Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereine mit mindestens zehn unselbständig Beschäftigten.
  • Für lokale Einheiten (Arbeitsstätten) müssen zusätzliche Merkmale aus der Anlage Z‑1.1 bis Z‑4.2 gemessen werden.
  • Erhebungsmerkmale werden zum Teil aus Registern (z. B. Unternehmensregister) und zum Teil durch Befragungen erhoben.
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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