Änderung der Schulzeitverordnung – Anpassungen für Agrar‑ und Ernährungsstudiengänge
Verordnung vom 04.07.2017Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Schulzeitverordnung: ein alter Paragraph wird gestrichen, neue Wochenzahlen für verschiedene agrar‑ und ernährungsbezogene Fachbereiche werden eingeführt, wirksam ab 1. Sept. 2018 bzw. 1. Sept. 2019.Bundesministerium für Bildung7/4/2017XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Der bisherige Eintrag in § 10 Abs. 1 Z 2 wird vollständig aufgehoben; er verliert damit jede Rechtswirkung.
- Für § 10 Abs. 1 Z 3 werden zwei neue Unterpunkte eingeführt: a) Landwirtschaft, Landtechnik, Lebensmittel‑ und Biotechnologie sowie Umwelt‑ und Ressourcenmanagement erhalten vier Wochen Unterricht; b) Landwirtschaft und Ernährung erhalten fünf Wochen.
- Für § 10 Abs. 1 Z 4 werden drei neue Unterpunkte eingeführt: a) Landwirtschaft, Landtechnik und Umwelt‑ und Ressourcenmanagement erhalten sechs Wochen; b) Wein‑ und Obstbau erhalten acht Wochen; c) Landwirtschaft und Ernährung erhalten fünf Wochen.
- Ein neuer Absatz 10 wird zu § 12 hinzugefügt, in dem die Inkrafttretungsdaten der neuen Bestimmungen (1. Sept. 2018 für Z 3, 1. Sept. 2019 für Z 4) festgelegt werden und in dem gleichzeitig Z 2 mit dem Tag der Kundmachung aufgehoben wird.
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