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Änderung der Entgeltrichtlinienverordnung 1994 (BGBl. II Nr. 180/2017)
Verordnung vom 05.07.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 180/2017 ändert die Entgeltrichtlinienverordnung von 1994, erweitert Kostenbegrenzungen, passt Index‑Anpassungen an und führt neue Publikations‑ sowie Zustellungsregeln ein.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/5/2017XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die Kostenbegrenzung wird um den Hinweis auf die nicht abzugsfähige Vorsteuer erweitert und die Formulierung für Wohnungen wird auf "Wohnungen oder Geschäftsräume" ausgeweitet; ein überflüssiger Satz in § 5 wird gestrichen.
  • Die Entgeltsätze werden jährlich zum 1. April an die Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst; Beträge werden auf volle 10‑Cent gerundet.
  • Ab 2017 erfolgt eine zusätzliche Index‑Anpassung, die den Verbraucherpreisindex 2010 zugrunde legt und Beträge auf den nächsten vollen Cent rundet.
  • Der Revisionsverband muss bis spätestens 28. Februar eines Jahres die Verwaltungskosten des Vorjahres melden.
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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