Zusammenfassung
Die Luftfahrtbegünstigungsverordnung regelt die steuerfreie Bereitstellung von Luftfahrtbetriebsstoffen für bestimmte Luftfahrtunternehmen und führt dafür Freischeine sowie Betankungsscheine ein.Bundesministerium für Finanzen7/7/2017XXV
Umwelt
Verkehr
Luftfahrt
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2017
- Die Verordnung führt drei Arten von Freischeinen ein – global, eingeschränkt und Einzelfreischein – die jeweils unterschiedliche Berechtigungen zur steuerfreien Nutzung von Luftfahrtbetriebsstoffen gewähren.
- Zu jedem Freischein wird ein Betankungsschein ausgestellt, der maximal drei Jahre gültig ist und auf Antrag verlängert werden kann.
- Zur Ausstellung eines Freischeins muss das Unternehmen seine Betriebsgenehmigung, den Flugplan bzw. ein gleichwertiges Angebot nachweisen.
- Die unversteuerte Abgabe von Luftfahrtbetriebsstoffen ist nur zulässig, wenn ein gültiger Betankungsschein vorgelegt wird.
Dokumente (PDFs)
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