Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. Juli 2017 legt fest, dass 311 175,99 Euro für Leistungsstipendien im Studienjahr 2016/2017 an 14 Pädagogische Hochschulen verteilt werden und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.Bundesministerium für Bildung7/19/2017XXV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.07.2017
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 62 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes von 1992 als Rechtsgrundlage.
- Ein Gesamtbudget von 311 175,99 Euro wird für Leistungsstipendien im Studienjahr 2016/2017 bereitgestellt.
- Die Mittel werden auf 14 Pädagogische Hochschulen verteilt, darunter öffentliche und private Einrichtungen.
- Die Verteilung erfolgt mit festgelegten Beträgen für jede Hochschule, z. B. 56 307,00 Euro für die Pädagogische Hochschule Wien.
Dokumente (PDFs)
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