Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest, definiert Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. April 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/21/2017XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2017
- Der Tarif gilt für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren in ganz Österreich, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag vom 27. März 2017 für die Branchen Buchbinder, Kartonage‑ und Papierverarbeiter berechnet, mit einem Stundenlohn von 8,00 €.
- Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter/innen zusätzlich einen Heimarbeitszuschlag von 10 %, der gesondert auszuweisen ist.
- Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration richten sich nach dem Kollektivvertrag vom 19. Nov 2002: bis zum 6. Dienstjahr 8 % (vier Wochen), ab dem 7. Dienstjahr 8,67 % (vier ein Drittel Wochen).
Dokumente (PDFs)
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