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Einführung eines elektronischen Emissionsregisters für Oberflächengewässer
Verordnung vom 02.08.2017

Zusammenfassung

Die Emissionsregisterverordnung 2017 führt ein zentrales elektronisches Register ein, in das Betreiber von wasserrechtlich bewilligten Punktquellen ihre Schadstoffemissionen melden müssen, um die Wasserqualität zu überwachen und EU‑Berichtspflichten zu erfüllen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2017XXV
Umwelt
Wasser

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft ein elektronisches Register (EMREG‑OW) für die Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächengewässern durch Punktquellen.
  • Betreiber von wasserrechtlich bewilligten Punktquellen müssen ihre Emissionen messen und bis zum 15. Februar eines jeden Jahres in das Register eintragen.
  • Der Bundesminister legt für jede registrierungspflichtige Person einen elektronischen Datensatz mit den in Anlage A festgelegten Stammdaten an.
  • Die Jahresfracht (Jahreslast) eines Stoffes wird entweder durch direkte Messungen oder rechnerisch aus Konzentrations‑ und Durchflussdaten ermittelt.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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